Checkliste vorm Umzug
Kaution
Wenn Sie Ihrem "alten" Vermieter eine Mietkaution hinterlegt haben, sollten Sie jetzt schon mit ihm über die Rückzahlung sprechen. Kautionen muss der Vermieter nach Mietende mit Zins und Zinseszins zurückzahlen.
Mietvertrag
Damit Sie nicht doppelt Miete zahlen müssen, denken Sie daran, Ihren alten Mietvertrag fristgerecht zu kündigen.
Renovierung
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter Renovierungsarbeiten ab, die Sie erledigen müssen. (Lassen Sie sich später die erfolgte Renovierung schriftlich im Übernahmeprotokoll vom Vermieter bestätigen.)
Schule und Kindergarten
Falls Ihre Kinder nicht in den alten Einrichtungen bleiben, setzen Sie sich so früh wie möglich mit den neuen Trägern in Verbindung.
Sperrmüll
Wann ist der nächste Sperrmülltermin? Beginnen Sie schon jetzt damit, Keller, Speicher und Garage zu entrümpeln.
Arbeitgeber
Automobilclub
Arbeitsamt (Kindergeld, BAföG)
Arzt
Bank / Sparkasse
Bausparkasse
Einwohnermeldeamt
Finanzamt
Kfz-Zulassungsstelle
Krankenkasse
Kreditkartengesellschaft
Kirche
Kreiswehrersatzamt
Post (Nachsendeauftrag)
Schule, Kindergarten
Stadtwerke
Telefon- und Mobiltelefonanbieter
Vereine
Versicherungen
Zeitschriften-Abos
Haustiere
Letzte Gelegenheit, um mit Ihrem Hund Gassi zu gehen. Hunde, Katzen, Vögel u. a. im eigenen Pkw transportieren.
Umzugsbelege für die Steuer
Umzugskosten können Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen, wenn der Umzug beruflich erforderlich ist:
Beförderungskosten: Alle Kosten, die durch die Beförderung des Umzugsgutes vom alten zum neuen Wohnort entstehen.
Reisekosten: Reisekosten zum neuen Wohnort
Mietentschädigung: Zahlen Sie doppelt Miete, können Sie die Mietkosten für die alte Wohnung evtl. absetzen
Maklergebühren: ortsübliche Maklergebühren für Wohnungen und Garagen
Vor der Abfahrt
Vor dem endgültigen Verlassen der alten Wohnung unternehmen Sie noch einen letzten Rundgang durch alle Räume:
Gas- und Wasserhähne schließen
Hauptsicherungen ausschalten
Briefkasten entleeren
Namensschilder entfernen
Zählerstände von Gas, Wasser, Strom und Heizung im Übergabeprotokoll eintragen und vom Vermieter bestätigen lassen.
Sämtliche Wohnungsschlüssel dem Vermieter übergeben und den Empfang quittieren lassen.